Die Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes unter Einhaltung eichrechtlichen Vorschriften. Das betrifft insbesondere die Eichfehlergrenzen. Mittels Sigelmarke wird die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer bestätigt.

Konkret werden Eichungen von den Landeseichämtern und Staatlich Anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt. Eichung ist also die gesetzlich vorgeschriebene und auf europäische Standards rückführbare Kalibrierung.

Eichfähig sind nur Messgeräte, deren Bauart zuvor eichamtlich zugelassen ist. Daher geht der Eichung ein Zulassungsverfahren auf Antrag des Messgeräteherstellers, z. B. bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), voraus. Bei der Bauartzulassung wird anhand technischer Unterlagen im Vorfeld geprüft, ob Konstruktion und Beschaffenheit mit den geltenden Eichvorschriften übereinstimmen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeitsklasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gewährleistet sein.

EU-Gültigkeit: Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Diese Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig. Nach Zulassung wird ein Zulassungszeichen erteilt, das auf allen Messgeräten dieser Bauart gut sichtbar angebracht sein muss.

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